Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
KfW und Verbraucherzentrale bestätigen unabhängig voneinander die neuen Konditionen der Heizungsförderung (KfW-Programm 458):
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 statt 20 % — und mit eingebautem Ablaufdatum (siehe unten).
- Einkommensbonus jetzt gestaffelt statt pauschal 30 %: 40 % bei bis zu 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € — mit mindestens einem Kind verschieben sich alle Grenzen um 10.000 € nach oben.
- Abgeschafft: der 5-%-Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €.
- Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € im Einfamilienhaus (vorher 30.000 €).
- Deckel: maximal 70 % Fördersatz — bzw. 80 % für Haushalte bis 30.000 € zvE (mit Kind: bis 40.000 €).
Die Fördersätze im Überblick
| Baustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Heizungstausch auf Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie u. a. |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 % | selbstnutzende Eigentümer, Austausch funktionierender fossiler Heizungen; sinkt ab 02/2027 |
| Einkommensbonus | 40 % | zu versteuerndes Einkommen ≤ 30.000 € (mit Kind ≤ 40.000 €) |
| 30 % | ≤ 40.000 € (mit Kind ≤ 50.000 €) | |
| 10 % | ≤ 50.000 € (mit Kind ≤ 60.000 €) | |
| Deckel | 70 / 80 % | 80 % nur bei zvE ≤ 30.000 € (mit Kind ≤ 40.000 €) |
| Höchstkosten (EFH) | 28.000 € | MFH: 1. WE 28.000 €, 2.–6. je 15.000 €, ab 7. je 8.000 € |
Beispielrechnung Wärmepumpe
Modellrechnung (eigene Berechnung nach den KfW-Sätzen): Wärmepumpe für 28.000 € förderfähige Kosten im selbstgenutzten EFH, funktionierende Gasheizung wird ersetzt:
- Ohne Einkommensbonus: 30 % + 16 % = 46 % → 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil 15.120 €
- zvE ≤ 40.000 €: 30 % + 16 % + 30 % = 76 % → gedeckelt auf 70 % = 19.600 € Zuschuss, Eigenanteil 8.400 €
- zvE ≤ 30.000 €: 30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 % = 22.400 € Zuschuss, Eigenanteil 5.600 €
Warum Warten Geld kostet
Die Reform hat der Förderung ein Ablaufdatum eingebaut — gleich doppelt:
Wer den Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem Antrag noch 2026 am besten: voller 16-%-Bonus und volle 28.000 € Höchstkosten. Jedes weitere Halbjahr kostet real vierstellig. Angekündigt für Q1/2027 ist zudem ein Umbau der Wärmepumpen-Grundförderung (15 % + neuer 15-%-EU-Wertschöpfungsbonus) — das ist Zukunftsmusik und kann sich ändern, macht die Rechnung aber nicht sicherer.
Dämmung, Fenster & Co.: die Einzelmaßnahmen
Unverändert läuft die Förderung der Gebäudehülle über das BAFA: 15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung — plus 5 % iSFP-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan. Förderfähig sind 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit (unter Voraussetzungen 60.000 €). Wichtige Neuerung: Laut BAFA setzt der iSFP-Bonus jetzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € voraus — für kleine Einzelmaßnahmen läuft er damit ins Leere. Diese Regel ist relativ frisch; vor Antragstellung lohnt der Blick in die aktuelle Richtlinie.
Für die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) gilt: Die Heizung muss älter als zwei Jahre sein, fossile Kessel dürfen nicht älter als 20 Jahre sein.
Die Alternative: Steuerbonus § 35c
Statt BEG-Zuschuss kannst du 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen (7 % + 7 % + 6 %, insgesamt max. 40.000 € je Objekt). Bedingungen: Gebäude älter als 10 Jahre, ausschließlich selbst genutzt, Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung. Nicht mit dem BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar — aber die Rettung, wenn der Förderantrag vor Vorhabensbeginn versäumt wurde. Kosten der Energieberatung sind zu 50 % absetzbar.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich maximal?
Bis zu 70 % von max. 28.000 € (= 19.600 €), bei zvE ≤ 30.000 € sogar 80 % (= 22.400 €) — zusammengesetzt aus Grundförderung, Klimabonus und gestaffeltem Einkommensbonus.
Lohnt es sich zu warten?
Nein: Der Klimabonus sinkt ab 02/2027 halbjährlich um 4 Punkte (weg ab 08/2028), die Höchstkosten sinken parallel um 750 €/Halbjahr. 2026 ist das beste Förderjahr.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme — § 35c EStG ist die Alternative, nicht die Ergänzung.
Wie wird Dämmung gefördert?
15 % BAFA-Zuschuss plus 5 % iSFP-Bonus (Achtung: neue 30.000-€-Mindestinvest-Hürde beim Bonus). Details im Dämmungs-Artikel.
